Geschäftsbedingungen

der E-Mobile.Group

Stand: 01.01.2022

Die E-Mobile.Group mit Sitz in 72764 Reutlingen stellt dem Kunden Waren und Dienstleistungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.


INHALTSVERZEICHNIS  (Download PDF )


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Geltung
1.2. Vertragsschluss
1.3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
1.4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
1.5. Lieferung, Annahmeverzug
1.6. Gefahrenübergang
1.7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1.8. Gewährleistung
1.9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
1.10. Schadensersatz
1.11. Schweigepflicht / Vertragsstrafe
1.12. Gerichtsstand und Rechtswahl
1.13. Änderungen und Nebenabreden


Allgemeine Reparaturbedingungen
2.1. Allgemeines
2.2. Auftragserteilung
2.3. Reparaturdurchführung
2.4. Reparaturkosten und Zahlung
2.5. Aufbewahrung und Abholung
2.6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
2.7. Haftung
2.8. Schweigepflicht / Vertragsstrafe
2.9. Gerichtsstandsvereinbarung


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen.
Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.


2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
2.2 Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank.
Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen.
Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
2.3 Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Waren in Produktbeschreibungen sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt und dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

3.1 Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort in bar zu zahlen.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Wir sind berechtigt, ohne weiteren Nachweis, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
3.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen, oder 25% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Käufer vorbehalten bleibt.
3.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3.6 Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden zur Zahlung gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben.
3.7 Für Mahnungen belasten wir den Kunden mit einer pauschalen Mahngebühr von 10,00 Euro je Mahnung.


4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

4.1 Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


5. Lieferung, Annahmeverzug

5.1 Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
5.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
5.3 Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,25% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 2,5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.4 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
5.5 Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Ware oder bei verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.
5.6 Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung entstehenden Schaden zu ersetzen.
5.7 Der Kunde wird uns zum vereinbarten Kundendienst freien und ungehinderten Zugang zum Gegenstand und die zugehörigen Diagnose-, Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. gewähren. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die uns daraus entstandenen Kosten.
5.8 Soweit vereinbart wurde, dass bestimmte Waren beim Kunden aufgestellt und in betriebsbereiten Zustand versetzt werden, gelten diese als betriebsbereit, wenn im Rahmen einer Funktionsprüfung keine Fehler festgestellt und dem Kunden die Betriebsbereitschaft mittgeteilt wurde. Im Übrigen führen wir die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle in unserem Hause durch.
5.9 Die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützung des Kunden, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein.
5.10 Der Kunde ist berechtigt, uns Transportverpackungen zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Anderenfalls sind wir berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.


6. Gefahrenübergang

Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferungen an Unternehmer mit der Warenübergabe, beim Versendungsverkauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch im Falle des Versendungskaufs erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
7.2 Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.3 Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
7.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
7.6 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
7.7 Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


8. Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate; für Reparaturen und Ersatzteillieferungen 6 Monate. Wird eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Sache in 6 Monaten ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
8.2 Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
8.3 Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen.
8.5 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
8.6 Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
8.7 Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Gegenstände, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gegentand, nicht aber für alle Gegenstände besteht, es sei denn, die Gegenstände sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gegenstand kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
8.8 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Produkte bestimmter Fabrikate oder auch manche Software nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Produkte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
8.9 Wir verpflichten uns, Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.
8.10 Der Kunde gewährt uns die zur etwaigen Mangelbehebung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, sind wir von der Gewährleistung befreit.
8.11 Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne unsere Zustimmung Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte unsachgemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
8.12 Von uns genannte technische Daten und Produktangaben aller Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften i. S. d. § 459 II, $ 463 BGB, es sei denn, dass sie von uns gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden. In jedem Fall bedürfen zugesicherte Eigenschaften, gleich welcher Art, der schriftlichen Bestätigung durch uns.
8.13 Solange der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet.


9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien

9.1 Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzware für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
9.2 Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.


10. Schadensersatz

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


11. Schweigepflicht / Vertragsstrafe

11.1 Der Auftraggeber hat über sämtliche den Auftragnehmer und den Vertrag betreffenden Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Ausführung des Vertrages mitgeteilt oder sonst bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, auch wenn es nicht zur Auftragserteilung und zum Abschluss des Einzelauftrages kommt. Hiervon ausgenommen sind nur Informationen, die bereits vor Bekanntgabe an den Auftragnehmer nachweislich öffentlich bekannt waren oder von dieser Vereinbarung schriftlich ausgenommen wurden. Die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen trägt der Auftraggeber. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber. Verstöße können nach § 41 BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
11.2 Die Erfüllung der genannten Verpflichtungen ist für den Auftragnehmer von großer Bedeutung und durch gesetzliche Schadensersatzansprüche nicht hinreichend geschützt. Daher verpflichtet sich der Auftraggeber bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Vereinbarung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten, wobei die verwirkte Vertragsstrafe gemäß den gesetzlichen Vorschriften angerechnet wird.


12. Gerichtsstand und Rechtswahl

12.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.


13. Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.



Allgemeine Reparaturbedingungen


1. Allgemeines

Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen aufgrund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.


2. Auftragserteilung

2.1 Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.
2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.
2.3 Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
2.4 Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
2.5 Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.


3. Reparaturdurchführung

3.1 Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
3.2 Reparaturtermine sind stets unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.


4. Reparaturkosten und Zahlung

4.1 Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden laut Preisliste und/oder Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten/Preislisten sind in unseren Räumen ausgelegt und auf unserer Internetseite jederzeit einsehbar.
4.2 Kostenpflichtig reparierte Gegenstände werden nur gegen Barzahlung oder Vorkasse ohne Abzug ausgeliefert.


5. Aufbewahrung und Abholung

5.1 Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheins oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.
5.2 Werden die reparierten Gegenstände nicht innerhalb von 1 Woche nach Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, wird das Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir behalten uns das Recht vor, nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten, beginnend mit Ablauf der o. g. Frist, die Gegenstände als aufgegeben zu behandeln und dem Kunden eventuell anfallende Entsorgungs- und Lagergebühren in Rechnung zu stellen. Aufgegebene Produkte werden nach unserem eigenen Ermessen verwendet.


6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen

6.1 Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von 6 Monaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände innerhalb von 1 Woche nach Benachrichtigung bei uns zu prüfen und abzunehmen. Nimmt der Kunde die Gegenstände später ab, verlängert sich die Dauer der Garantie nicht.
6.2 Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen.
6.3 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
6.4 Durch den Kunden verursachte Fehler, die durch Veränderung oder Einstellung verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.


7. Haftung

7.1 Für Defekte oder Geschehnisse die während der Reparatur auftreten oder entstehen (z.B. aufgrund von Verschleiß oder technischer Herkunft), übernehmen wir keine Haftung.
7.2 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.3 Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.


8. Schweigepflicht / Vertragsstrafe

8.1 Der Auftraggeber hat über sämtliche den Auftragnehmer und den Vertrag betreffenden Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Ausführung des Vertrages mitgeteilt oder sonst bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, auch wenn es nicht zur Auftragserteilung und zum Abschluss des Einzelauftrages kommt. Hiervon ausgenommen sind nur Informationen, die bereits vor Bekanntgabe an den Auftragnehmer nachweislich öffentlich bekannt waren oder von dieser Vereinbarung schriftlich ausgenommen wurden. Die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen trägt der Auftraggeber. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber. Verstöße können nach § 41 BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
8.2 Die Erfüllung der nachfolgend genannten Verpflichtungen ist für den Auftragnehmer von großer Bedeutung und durch gesetzliche Schadensersatzansprüche nicht hinreichend geschützt. Daher verpflichtet sich der Auftraggeber bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Vereinbarung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten, wobei die verwirkte Vertragsstrafe gemäß den gesetzlichen Vorschriften angerechnet wird.


9. Gerichtsstandsvereinbarung

Es gilt unser Firmensitz als ausschließlicher Gerichtsstand soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

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